Kranke Akten

Im Konflikt der BKK Hamburg mit der Hamburger Krankenhausgesellschaft (HKG) hat nun der Datenschutzbeauftragte Hans-Hermann Schrader die Praxis der BKK als rechtswidrig bezeichnet. Die Kasse argwöhnt, dass Patienten unnötig oder zu lange im Krankenhaus waren und will Rechnungen in Höhe von acht Millionen Euro erst zahlen, nachdem sie alle ärztlichen Unterlagen der Krankenhäuser eingesehen hat. Das aber verweigert die HKG mit Hinweis auf den Datenschutz – und auf den dafür zuständigen medizinischen Dienst der Kassen. Der Datenschutzbeauftragte stützt nun diese Haltung: Nur wenn die Versicherten schriftlich einwilligten, dürften Kassen in Einzelfällen die Unterlagen einsehen. Aber nur um festzustellen, ob der Medizinische Dienst einzuschalten. Schrader hatte das Verhalten der BKK bereits im vergangenen Jahr beanstandet und fordert nun den aufsichtführenden Gesundheitssenator Peter Rehaag (Schill) zum Handeln auf. Das verlangte gestern auch die HKG, die hofft, dass die BKK nun endlich die offenen Rechnungen zahlt. san