Sackhüpfen und Jointrauchen

Kindergeburtstag der etwas anderen Art: Vater verteilte Hasch an die jugendlichen Gäste und landete jetzt vor Gericht  ■ Von Marcellus Gau

Hans-Jürgen B. wollte es eigentlich nur als ein von ihm selbst inszeniertes pädagogischen Pilotprojekt betrachtet sehen. Das Gericht konnte ihm darin allerdings nicht recht folgen. Das Amtsgericht Altona verurteilte gestern den 44-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, weil er auf der Geburtstagsfete seiner 13-jährigen Tochter Joints verteilt hatte.

28. September 1998. 9 Uhr abends. Ein Mädchen feiert zusammen mit Gleichaltrigen und ihrem Vater in ungezwungener Atmosphäre den 13. Geburtstag. Dämmerlicht, in der Luft schwebt die süßliche Milde eines Duftes aus Rosmarin und Thymian. Der Vater hat eine Runde geschmissen, die Geburtstagsgäste nehmen gerne an, zwei bis drei Joints gehen um.

Mehr als 3 Jahre später. 18. Januar 2001. 9 Uhr morgens. Das Licht ist jetzt nicht gedämmt, kalt, in der Luft liegt Amtsgeruch. Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklage.

Dem Beklagten Hans-Jürgen B. wird zur Last gelegt, im Rahmen der Geburtstagsfeier seiner Tochter eine nicht ganz geklärte Menge Haschisch an die Gäste verteilt zu haben. Die Jugendlichen hätten sogleich mit dem Bau von Joints begonnen. Weil einer der Gäste es ausplauderte, kam es zur Anklage und letztlich zum Prozess.

In der durch seinen Anwalt verlesenen Stellungnahme betont B. dagegen, er habe „aus pädagogischer Fürsorge“ gehandelt. Es habe ihm am Herzen gelegen, Einnahme und Wirkung der Drogen in persönlichen Gesprächen zu begleiten und so zu verhindern, dass sich die Jugendlichen Cannabis im Straßenhandel besorgen. Daher sei der Mann freizusprechen, verlangte der Verteidiger des 44-Jährigen denn auch..

Dem konnte die Kammer nicht recht folgen: Am Ende verhängt das Gericht die gesetzliche Mindesstrafe. Das Gericht attestierte dem Angeklagten mildernde Umstände. Bei einer ersten Vernehmung wurden die Gäste gefragt: „Hat Euch der B. aufgefordert zu kiffen?“ Die Antwort: „Nein, niemals“, und weiterhin: „Wir haben ihn danach gefragt.“ Der Anwalt des Beklagten sprach sich im Rahmen der Unverfänglichkeit für eine Legalisierung des Haschkonsums aus und gab zu bedenken, ob der Verschluss von Haschisch überhaupt eine Verletzung der Volksgesundheit mit sich bringe. Auch der Staatsanwalt plädierte lediglich für eine Bewährungsstrafe.