die rechtslage

Wer ist Kriegsgefangener?

Das III. Genfer Abkommen umschreibt die Aufgaben des Gewahrsamsstaates bezüglich der Behandlung der Kriegsgefangenen. Danach hat der Gewahrsamsstaat die Pflicht, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) unverzüglich nach der Gefangennahme eines Kriegsgefangenen dessen Identität mitzuteilen, um die Macht, von welcher er abhängt, und vor allem auch seine Angehörigen, zu benachrichtigen. In den Zusatzprotokollen von 1949 ist geregelt: Die Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei bestehen aus der Gesamtheit der organisierten bewaffneten Verbände, Gruppen und Einheiten, die einer Führung unterstehen. (…): Ein Kombattant im Sinne des Artikels 43, der in die Gewalt einer gegnerischen Partei gerät, ist Kriegsgefangener. DPA