npd-verbot
: Täter werden zu Opfern

Horst Mahler, der Anwalt der NPD, hat Recht, wenn er sich über die Steilvorlage des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes freut. Einen besseren Gefallen hätten die Düsseldorfer Schlapphüte dem einstigen RAF-Mitglied und heutigen Rechtsausleger nicht machen können. Mahler wird nun mit einigem Recht die Seriosität des Antrags bezweifeln, mit dem Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gemeinsam auf das Verbot der NPD drangen. Und natürlich wird er auf den kuriosen Umstand verweisen, dass einer der „Hauptbelastungszeugen“ im Dienste der Verfassungsschützer stand. Mahler wird behaupten, der V-Mann sei nur deswegen rechtsextrem und antisemitisch ausfällig geworden, weil ihn die Behörde dazu aufgefordert hätte, um ein NPD-Verbot zu begründen. Der antisemitische „Täter“ NPD wird in der Argumentation Mahlers zum „Opfer“ des Verfassungsschutzes mutieren.

Kommentarvon WOLFGANG GAST

Auch wenn diese Verschwörungsthese nicht zutrifft, sie lässt sich von der NPD bestens populistisch unter das Volk bringen. Der Kollateralschaden: Das Bundesverfassungsgericht sieht sich hintergangen und düpiert, schließlich wurde ihm der Hintergrund des vorgelegten Beweismaterials vorenthalten.

Als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet: Das NPD-Verbotsverfahren hat irreparablen Schaden erlitten. Es war ohnehin höchst umstritten, ob ein Verbot der Rechtspartei ein angemessenes und sinnvolles Mittel sein kann, um Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus zu bekämpfen. Jetzt, mit der Enttarnung eines Bundesvorstandsmitglieds als V-Mann, werden die Zweifel wachsen, ob die Indizien für das Parteiverbot ausreichen. Schließlich liegt das Argument nahe: Was von dem, was da verboten werden soll, ist eigentlich durch den Verfassungsschutz toleriert worden?

V-Mann Wolfgang Frenz stand immerhin 36 Jahre lang im Sold des Nachrichtendienstes. Und er ist bei weitem nicht der einzige V-Mann, der in den oberen Reihen der NPD als Geheimdienstmitarbeiter geoutet wurde. Wer „Quellen“ in der Führung einer Partei anwirbt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, die Geschicke dieser Partei nicht unwesentlich gesteuert zu haben. Und so rächt es sich, dass nicht die offene und offensive politische Auseinandersetzung mit der NPD gesucht wurde, sondern dass man stattdessen auf den Einsatz klandestiner Geheimdienstmethoden gesetzt hat. Das Verfassungsgericht hat dies erkannt.