Asta will kein Raster

■ Urteil in Berlin gilt auch für Bremen

Ein Ende der Rasterfahndung im Bundesland Bremen fordert der Asta der Universität. In Bremen sei die Rechtslage ähnlich wie in Berlin, wo ein Gericht am Dienstag den Datenabgleich arabischstämmiger Studenten der Humboldt-Uni für rechtswidrig erklärt hätte. Im Urteil war darauf verwiesen worden, dass die für die Rasterfahndung laut Gesetz nötige „konkrete Gefährdungssituation“ für Deutschland, ein Bundesland oder eine Person nicht vorläge. „Dem bremischen Polizeigesetz zufolge war für die Rasterfahndung keine Genehmigung durch ein Gericht, sondern durch Innensenator Kuno Böse notwendig“, heißt es in einer Asta-Mitteilung. Diese Genehmigung hätte aber „gleichfalls nur bei einer nachgewiesenen Bedrohungssituation (z.B. durch konkrete Hinweise auf geplante Terroranschläge) erteilt werden dürfen.“ Von einer solchen Situation sei aber in Bremen ebensowenig auszugehen wie in Berlin. taz