15-jähriger El-Zein frei

■ Landgericht: Die Abschiebehaft des Schülers war nicht verhältnismäßig

Der 15-jährige kurdische Libanese Abdulkadir El-Zein, der seit 22. Januar in Abschiebehaft sitzt, ist wieder zu Hause. Die Abschiebehaft verstoße „gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, entschied gestern das Landgericht, das damit einen Beschluss des Amtsgerichts von vergangener Woche aufhob.

Die Gefahr, dass sich der Schüler weiter einer Abschiebung entziehen würde, sei einfach zu gering, als dass Abdulkadir dafür weiter im Gefängnis bleiben müsse. „Kinder gehören grundsätzlich nicht in Abschiebehaft, erst recht nicht, wenn sie jünger als 16 Jahre sind“, freute sich Rechtsanwalt Detlef Driever.

Die Innenbehörde betonte in einer Stellungnahme, dass auch das Gericht kein grundsätzliches Verbot festgestellt habe, bei Jugendlichen Abschiebehaft anzuordnen. Allerdings hätten sich nach der Festnahme des Vaters und des 16-jährigen Bruders von Abdulkadir in Bremen und Delmenhorst die Verhältnisse geändert.

Beide haben – wie inzwischen auch Abdulkadir – beteuert, sich der drohenden Ausreise nicht mehr widersetzen zu wollen. Beim angesetzten Termin der Ausländerbehörde war ein Großteil der Familie abgetaucht.

Jetzt bereitet sich die Innenbehörde auf die „schnelle Abschiebung“ in die Türkei vor. Dafür setze sie auf die abgegebene Versicherung der Familie, „sich der Rückführung nun nicht mehr widersetzen zu wollen, damit weitere Zwangsmittel nicht erforderlich werden.“

ksc