Auf der Seite der Sparer

Oberstes argentinisches Gericht erklärt Sperrung der Konten für nicht rechtmäßig

BUENOS AIRES taz ■ Das oberste Gericht in Buenos Aires hat überraschend entschieden, dass die Sperrung argentinischer Konten verfassungswidrig sei. Die Banken müssten die eingefrorenen Sparguthaben auszahlen. Noch vor kurzem hatten die Richter die von der Regierung angeordnete Sperrung der Konten bestätigt. Damit fallen sie Präsident Eduardo Duhalde in den Rücken, der am Wochenende sein neues Wirtschaftsprogramm ankündigen wollte.

Würde die Sperrung der Konten tatsächlich von einem Tag auf den nächsten aufgehoben, ist der endgültige Kollaps des argentinischen Bankensystems zu befürchten. Denn die Banken wären dem massenhaften Andrang der Sparer, die ihr Geld abheben wollen, nicht gewachsen und könnten die Guthaben nicht auszahlen. Daher bekundet Duhalde immer wieder, er wolle die „Zeitbombe“ der eingefrorenen Konten „ganz langsam entschärfen“.

So plant er Medienberichten zufolge, die Sperrung zu lockern. Löhne und Gehälter sollen ohne Beschränkungen abgehoben werden können, Sparkonten aber weiterhin auf Eis liegen bleiben. Dollar-Sparkonten sollen zum offiziellen Wechselkurs von 1,40 Pesos je Dollar umgewandelt werden, Dollar-Bankschulden sollen im Wechsel 1:1 umgerechnet werden, zuzüglich Inflationsausgleich. Der für die Banken daraus entstehende Verlust soll vom Staat in Form eines Dollar-Bonds gedeckt werden. Laut der Tageszeitung Página/12 hätte dies eine Neuverschuldung in Höhe von 16 Milliarden Dollar zur Folge. Ziel Duhaldes ist es, mit diesen Maßnahmen den dualen Wechselkurs des Pesos aufzuheben und die Währung frei schwanken zu lassen. Gegenwärtig gibt es einen staatlich festgelegten Kurs für den Außenhandel und einen freischwankenden für die Bezahlung im Inland.

INGO MALCHER

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