Grüne wollen nicht mehr draußen bleiben

Münchner Oppositionspartei kämpft um Sitz im Parlamentarischen Kontrollgremium für den Verfassungsschutz

MÜNCHEN taz ■ Während die Grünen in anderen Bundesländern auch im Parlamentarischen Kontrollgremium für den Verfassungsschutz sitzen, verwehrt ihnen das in Bayern die CSU. Das verstoße gegen die bayerische Verfassung und das Grundgesetz, meint jedoch die Landtagsfraktion der kleinen Oppositionspartei und ist mit einer Klage vor den Verfassungsgerichtshof des Freistaats gezogen.

Die Vertreter von CSU, des Landtags und der Staatsregierung betonten gestern bei der Gerichtsverhandlung, ihnen gehe es nicht darum, eine Fraktion auszuschalten, sondern das Gremium klein zu halten. „Jeder Mensch ist ein gewisses Risiko, da bekenne ich mich auch selbst dazu“, sagte der CSU-Landtagsabgeordnete Peter Welnhofer. Weil die Gefahr bestehe, dass Informationen aus dem Kontrollgremium durchsickerten, müsse die Zahl der Geheimnisträger klein gehalten werden, begründete er die Position der Mehrheitspartei.

Das Parlamentarische Kontrollgremium hat in Bayern 5 Mitglieder. So hat es der Landtag im Februar 2000 in einem Gesetz geregelt. Die Landesregierung unterrichtet nur die 3 Abgeordneten der CSU und die 2 der SPD über die Arbeit des Landesverfassungsschutzes und über den Einsatz des so genannten großen Lauschangriffs. Anders als im Bundestag gibt es keinen Regierungsbericht an den Landtag über das elektronische Abhören von Wohnungen und Telefonaten.

Für die Staatsregierung erklärte deren Vertreter im Prozess Wolfgang Weber vor den Richtern: „Die Frage der Geheimhaltung ist das wichtigste Argument für die Größe des Kontrollgremiums.“ Um die Grünen in den Ausschuss aufzunehmen, sie also sich nach dem d’Hondt’schen Zählverfahren repräsentieren zu lassen, müsste er 13 Sitze haben. „Die Ermittlungsarbeit kann vereitelt werden, wenn Informationen nach außen gelangen“, argumentierte auch der CSU-Abgeordnete Thomas Kreuzer als Vertreter des Landtags.

Für Grünen-Anwalt Bernd Tremml war es eine Zumutung, dass gewählte Abgeordnete als Sicherheitsrisiko dargestellt wurden. Schließlich unterliege jedes Mitglied des Kontrollgremiums der Schweigepflicht, und bei einem Verstoß dagegen drohe eine Strafe. Und Tremml wurde deutlich: „Wie man bei dem NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit den V-Leuten gesehen hat, liegt das Sicherheitsrisiko nicht bei den Minderheitsparteien, sondern an den großen Parteien.“ Diese kontrollierten den Verfassungsschutz nicht gut genug.

Im Grundgesetz steht seit 1997, dass es in den Ländern eine „gleichwertige parlamentarische Kontrolle“ der elektronischen Wohnraumüberwachung geben muss wie auf Bundesebene. In den Achtzigerjahren hatte die Bundestagsfraktion der Grünen beim Bundesverfassungsgericht noch erfolglos dagegen geklagt, dass ihnen ein Sitz im Parlamentarischen Kontrollgremium verwehrt wurde. Mittlerweile sind sie dort vertreten. Nur die PDS ist weiterhin außen vor. OLIVER HINZ