Alles nur ein Missverständnis?

Der oberste Arbeitsvermittler Bernhard Jagoda weist den Vorwurf der Mogelei zurück. Die Kritik des Rechnungshofs beruhe auf mangelnder Kenntnis des Systems, glauben die Arbeitsämter

BERLIN taz ■ Hat der Bundesrechnungshof im Gestrüpp der Arbeitsverwaltung einfach nur den Überblick verloren? Weil Bernhard Jaogoda sich die ganz große Lüge in seinen 181 Häusern nicht vorstellen kann, suchte er gestern nach den vielen kleinen Missverständnissen. Und das nicht ohne Seitenhiebe: „Man muss das System eben kennen und auch mal mit dem einen oder anderen Mitarbeiter sprechen“, sagte etwa sein Vertreter Heinrich Alt, der den Bereich Statistik leitet.

Wie sich die angeblichen 70 Prozent an Fehlbuchungen erklären lassen, kann nur eine zweite Überprüfung erweisen. Bis Mitte Februar wird die „Innenrevision“ der Bundesanstalt die beanstandeten Vermittlungsverfahren überprüfen. Zusammen mit dem Rechnungshof sollen im Frühjahr weitere Arbeitsämter getestet werden.

Erfolge im Internet

Bis dahin können nur mögliche Missverständnisse konstruiert werden. So habe der Rechnungshof etwa nur Vermittlungen anerkannt, bei der Stelle und Bewerber direkt vom Vermittler zusammengebracht wurden, sagte Jagoda. Vermittlungen über das Stelleninformationssystem im Internet (SIS) können jedoch ohne Vermitter ablaufen. Für die Ämter gelten auch sie als erfolgreiche Vermittlung.

Der Amtsleiter des vom Rechnungshof kritisierten Arbeitsamts Neuwied, Karl-Ernst Starfeld, macht ebenfalls die enge Definition des Rechnungshofs für die unterschiedlichen Zahlen verantwortlich. Wenn etwa der Bewerber selbst eine Stelle gefunden habe, könne auch das als Erfolg gelten – wenn er den Job einer Qualifizierungsmaßnahme oder einer Lohnsubvention des Arbeitsamts zu verdanken habe. Schließlich habe das Arbeitsamt in diesen Fällen einen Anteil an seiner Integration in den Arbeitsmarkt gehabt.

Als Vermittlungserfolg gelte es außerdem, wenn das Amt Arbeitserlaubnisse für AusländerInnen erteile, die selbst eine Stelle gefunden hätten. Selbst wenn ein Arbeitgeber sein Stellenangebot schlicht wieder abmeldet, können die Vermittler nach der internen Statistik-Vorschrift einen Erfolg verbuchen – obwohl sie gar nicht wissen, was aus der Stelle wurde. „Das ist in unserer Statistik so vorgesehen“, erklärt der Amtsleiter. Starfeld räumt aber auch ein, dass in seinem Amt zwei Vermittlungen gebucht wurden, obwohl die Bewerber „arbeitsunfähig krank“ waren: „Das war ein echter Fehler.“

„Das Ergebnis zählt“

Also alles nur ein großes Missverständnis? Schön wäre es. Einige der Beispiele, die der Rechnungshof aufzählt, passen leider nicht zu dieser Erklärungsvariante: So zitiert etwa die Frankfurter Allgemeine aus dem Bericht, dass in 654 Fällen Vermittlungen gebucht wurden, ohne dass der Bewerber eingestellt wurde. Punktum. „Das kann ich Ihnen auf Anhieb auch nicht erklären“, muss Amtsleiter Starfeld aus Neuwied zugeben.

Was er erklären kann, ist aber eventuell die Motivation dafür: Seit einiger Zeit gebe die Bundesanstalt die Losung aus: „Das Ergebnis zählt.“ Den Mitarbeitern werde eingetrichtert: „Wir wollen viele Vermittlungen“, so der Amtsleiter. „Das haben die Vermittler dann auch erreicht.“ HEIDE OESTREICH