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Überprüfung der Überprüfung

■ Ausländerbehörde lässt Gutachten des Gesundheitsamtes überprüfen, wenn diese die Abschiebung kranker Flüchtlinge verhindern Von Elke Spanner

Der Begriff „Gefälligkeitsgutachten“ ist eine Wortschöpfung der Hamburger Ausländerbehörde. Die unterstellt immer wieder MedizinerInnen, mit ärztlichen Attesten die Abschiebung von Flüchtlingen zu verhindern – und lässt diese zusätzlich von MedizinerInnen des Gesundheitsamtes untersuchen. Die AmtsärztInnen aber sind offenbar der Ausländerbehörde nicht gefällig genug – und werden jetzt ihrerseits überprüft. Gestern Morgen waren mindestens sieben Flüchtlinge in die Amsinckstraße vorgeladen, um sich einer weiteren Untersuchung unterziehen zu lassen – diesmal von einem Psychiater des Allgemeinen Krankenhauses Ochsenzoll (AKO).

Die neue Praxis geht zurück auf eine Dienstanweisung, die der stellvertretende Amtsleiter Michael Klahn im Dezember erlassen hat: Darin ist festgelegt, dass bei Zweifeln an einem vorgelegten Attest ärztlicher Sachverstand hinzugezogen werden kann, wobei laut Behördensprecher Norbert Smekal „neben den Amtsärzten auch anerkannte Fachärzte konsultiert werden können“. Bei den gestrigen PatientInnen allerdings wurde der AKO-Psychiater nicht statt, sondern zusätzlich zu den AmtsärztInnen befragt. Smekal begründet das damit, dass man bei längerfristiger Krankschreibung zwischenzeitlich nachsehen wolle, „wie sich die Krankheit entwickelt hat“. Im Falle des gestern vorgeladenen Kurden K. aber wurde das amtsärztliche Attest erst im Oktober verfasst. Infolge schwerer Traumatisierung, heißt es dort, sei der Patient noch mindestens zwei Jahre therapiebedürftig.

In der Vergangenheit war das Misstrauen der Ausländerbehörde gegenüber ÄrztInnen sogar so weit gegangen, dass das Amt einzelne MedizinerInnen strafrechtlich angezeigt und bei der Ärztekammer gemeldet hatte, wenn deren Atteste missliebig waren. Die Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen Kirche, Pastorin Fanny Dethloff, kündigte gestern an, den Spieß umzudrehen: Sollte das Attest des jetzt zusätzlich eingeschalteten Psychi-aters von dem des Gesundheitsamtes abweichen, werde sie diesen dem Berufsverband melden, Vorwurf: Gefälligkeitsgutachten für die Ausländerbehörde. Sollte er hingegen die bisherigen Diagnosen bestätigen, so Dethloff, „sind wir gespannt, wer sein Gutachten überprüfen wird“.

Die im Dezember erlassene Dienstanweisung regelt auch, wie mit Flüchtlingen umzugehen ist, die psychisch erkrankt sind und als suizidgefährdet gelten. Die sollen lückenlos „vom Beginn der Abschiebung bis zur Übergabe in eine Therapieeinrichtung im Heimatland“ begleitet werden. Um das sicherzustellen, heißt es weiter, sollen sie frühmorgens zuhause abgeholt werden – ohne vorherige Ankündigung des Abschiebetermins.

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