Junge Intensivtäter unter der Lupe

■ Ab März neues Sonderdezernat bei der Staatsanwaltschaft

Ab März richtet die Bremer Staatsanwaltschaft ein Sonderdezernat für jugendliche Intensivtäter ein. Diese Pläne gab gestern im Rechtsausschuss der Bürgerschaft Generalstaatsanwältin Kirsten Graalmann-Scheerer bekannt. Die oberste Verfolgungsbehörde reagiert damit auf einen schon länger bekannten Misstand, der durch jüngste Vorfälle erneut öffentlich geworden war. Künftig sollen zwei Staatsanwälte die bessere Vernetzung zuständiger Behörden gewährleisten, damit auf jugendliche Straftäter und strafunmündige Kinder stärker erzieherisch eingewirkt wird. Bislang hat die Staatsanwaltschaft nur vorgedruckte Mitteilungen an Jugendämter geschickt, wenn sie Verfahren gegen unter 14-Jährige wegen Strafunmündigkeit einstellte.

Letzter Anstoß für das neue Dezernat war ein Jugendlicher, der seit seinem neunten Lebensjahr aktenkundig geworden und zuletzt als Intensivtäter zu Jugendhaft verurteilt worden war. Ein Richter hatte die Haftstrafe jedoch ausgesetzt, weil der junge Mann in der JVA Blockland nicht ausreichend erzieherisch und schulisch betreut würde. Dies wies gestern das Justizressort zurück. Es handele sich um einen äußerst problematischen Einzelfall, der wegen absoluter Minderbegabung und sozialer Auffälligkeit aber tatsächlich schwer zu betreuen gewesen sei. Die Entscheidung des Jugendrichters, den Jungen frei zu lassen, stieß im Ausschuss „als falsches Signal“ auf Unverständnis. Lediglich der Grüne Hermann Kuhn mahnte, dass die Zustände im Jugendknast seit Jahren von verschiedenen Seiten kritisiert würden. ede