Koch rechtskräftig zum Sieger erklärt

Alle Anwürfe gegen Kochs schmutzige Wahlkampfgelder abgewiesen. Langwierigstmögliche Aufklärung in Hessen

WIESBADEN taz ■ Hessens umstrittene Landtagswahlen von 1999 sind gültig. Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen wies gestern in Wiesbaden eine Klage der Grünen gegen den Beschluss des Wahlprüfungsgerichts vom 23. Februar 2001 ab. Das Gericht hatte damals den Wahlsieg der CDU und damit die des Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) nicht angezweifelt.

Koch und seine CDU hatten 1999 Schwarzgeld in Höhe von rund 700.000 Euro in ihren Wahlkampf eingespeist. Sie hatten damit unter anderem eine populistische Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft von in Deutschland lebenden Ausländern inszeniert. Nach drei Jahren, so urteilte der Staatsgerichtshof jetzt, würde die 1999 gewählte Volksvertretung in Hessen aber ohnhin „Bestandsschutz“ genießen.

Ministerpräsident Roland Koch und die hessischen Christdemokraten haben damit alle juristischen Attacken der Oppositionsparteien im Zusammenhang mit der Finanzaffäre der hessischen Union überstanden. Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungsverfahren gegen Koch und andere wegen schwarzer Kassen und Konten und gefälschter Rechenschaftsberichte bereits eingestellt. Das von SPD und Grünen angerufene Wahlprüfungsgericht stellte danach die Gültigkeit der Landtagswahl fest.

Der selbst ernannte „brutalstmögliche Aufklärer“ Roland Koch geht gestärkt aus diesem „Dreifrontenkrieg“ (CDU) hervor – und juristisch unbelastet in die Landtagswahl 2003.

„Das ist kein guter Tag für die Demokratie“, so urteilte der ehemalige hessische Justizminister Rupert von Plottnitz von den Grünen nach der Urteilsverkündung. Man dürfe in Wahlkämpfen ganz offenbar viel Geld unbekannter Herkunft einsetzen und Rechenschaftsberichte fälschen – ohne das etwas passiere.

Tatsächlich hatte auch der Staatsgerichtshof konstatiert, dass die CDU im Wahlkampf versucht habe, mit zusätzlichen Kampagnen, die mit Schwarzgeld finanziert wurden, den Wählerwillen zu beeinflussen. Weil das aber „offen geschehen“ sei, hätten die anderen Parteien „mit Mitteln des Wahlkampfes“ darauf regieren können. Und das hätten SPD und Grüne ja auch getan. Ein Grundrechtsverletzung sah das Gericht darin ebenso wenig, wie sie in der Vorlage des gefälschten Rechenschaftsberichts von 1997 „einen strafrechtsbewehrten Wahlrechtsverstoß“ erkennen konnte.

Die CDU habe damit gegen das Transparenzgebot des Grundgesetzes verstoßen – offenbar folgenlos. Noch existiert in Wiesbaden ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zum Thema. Getagt aber hat dieser Ausschuss seit Monaten nicht mehr; und jetzt wird er wohl bald aufgelöst. Das jedenfalls fordert die CDU als Konsequenz aus dem Urteil.

KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT