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DDR-STAATSDIENER
: Teilrente nach Unfall

Das Bundesverfassungsgericht hat die Benachteiligung früherer DDR-Staatsbediensteter bei Ansprüchen wegen Dienstschäden für verfassungswidrig erklärt. Wer bei Stasi, Volksarmee oder Volkspolizei war und unfallbedingt ausschied, kann eine Teilrente verlangen. (dpa)