in kürze
DDR-STAATSDIENER
: Teilrente nach Unfall
Das Bundesverfassungsgericht hat die Benachteiligung früherer DDR-Staatsbediensteter bei Ansprüchen wegen Dienstschäden für verfassungswidrig erklärt. Wer bei Stasi, Volksarmee oder Volkspolizei war und unfallbedingt ausschied, kann eine Teilrente verlangen. (dpa)