gastkommentar
: Ein langer Weg

Das am 25. Januar im Bundestag verabschiedete Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Gesetz sei ein weiterer Schritt hin zu einer dezentralen Energieversorgung unserer Republik, meldet die grüne Regierungsfraktion. Anlagenbauer verkünden den Aufbau eigener Produktionskapazitäten.

Ein Brennstoffzellenbetreiber kann tatsächlich dank des am 1. April 2002 in Kraft tretenden Gesetzes immerhin 7,5 Cent pro erzeugter Kilowattstunde (kWh) erzielen. Zählt man aber die derzeitigen Aufwendungen einer für Mehrfamilienhäuser bestimmten Zelle zusammen, sind die Kosten für die Stromerzeugung mit 35 Cent je kWh letztlich knapp fünfmal höher als die erzielbaren Stromerlöse. Eine Wirtschaftlichkeit ist also nicht annähernd in Sicht. Kleine motorische KWK-Anlagen, die im Gegensatz zu Brennstoffzellen technisch ausgereift sind und wesentlich niedrigere Anschaffungs- und Betriebskosten aufweisen, können dagegen bereits heute wirtschaftlich eingesetzt werden. Auf Grund ihres vergleichbaren Anlagen- und Betriebskonzeptes eignen sie sich zudem als Zwischenlösung für den späteren Austausch durch wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen. Will die Bundesregierung tatsächlich eine Wende zu dezentralen Versorgungsstrukturen und ressourcenschonender Energieerzeugung mit Brennstoffzellen ermöglichen, müssen die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb dezentraler Anlagen weiterentwickelt werden. Hierzu zählt die ausstehende, tatsächliche Liberalisierung des Gasmarktes mit wettbewerbsgerechten Preisen. Zum anderen müssen die vielfältigen Chancen gekoppelter Wärme- und Stromerzeugung aus Brennstoffzellen potenziellen Anwendern professionell und neutral veranschaulicht werden.

MICHAEL GEISSLER

Der Autor ist Vorstandsvorsitzender des Vereins der Energieagenturen Deutschlands (eaD) e. V. und Geschäftsführer der Berliner Energieagentur GmbH.