in kürze
ERWACHSENE SÜCHTIGE
: Kindergeld für Eltern

Drogensucht gilt nach einer Richtlinie des Bundessozialministeriums als erwerbsmindernde Behinderung. In dem Fall können Eltern auch nach dem 18. Geburtstag ihrer suchtkranken Kinder Kindergeld beantragen, urteilte das Pfälzer Finanzgericht. (Az. 5 K 1418/99) (dpa)