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Mandate und Kandidaten

Von den über 9 Millionen Stimmberechtigten bei der Kommunalwahl haben es am Sonntag einige besonders schwer: In 14 der 2.056 bayerischen Gemeinden muss gewählt werden, obwohl sich niemand um das Bürgermeisteramt bewirbt. Statt einfach anzukreuzen, sollen die Einwohner hier auf dem Stimmzettel irgendeinen Mitbürger, der über 18 Jahre alt ist, schreiben. So sieht es das bayerische Wahlgesetz vor. Wird man überraschend gewählt, darf man den Bürgermeisterposten eigentlich nicht ablehnen. Um sich dem Ehrenamt zu widersetzen, werden gewichtige Gründe verlangt. Sonst droht sogar eine Geldstrafe.

Eines der Dörfer ohne Wahlvorschlag ist Friesenried im Ostallgäu. Bürgermeister Wolfgang Gerum ist nach zwölf Jahren an der Gemeindespitze amtsmüde. Wahrscheinlich muss er trotzdem weitermachen, denn er wird als Rathauschef geschätzt. Viele Einwohner attestieren ihm gute Arbeit und wollen ihn wieder wählen. Einen anderen Kandidaten gibt es schließlich auch nicht.

Auch bei Gemeinderatswahlen mangelt es oft an Wahlvorschlägen. In vielen Dörfern wie in der schwärzesten Gemeinde Bayerns, Balderschwang, gibt es nur so genannte Einheitslisten, meist von der CSU. Für eine zweite Liste fehlen einfach interessierte Einwohner. Immerhin können auf der Liste die Kandidaten frei ausgewählt werden. Denn Einheitslisten haben normalerweise doppelt so viele Plätze wie der Gemeinderat. OH