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Wer lernt, zahlt

Zentraler Punkt der Integrationsvereinbarung sind verpflichtende Deutschkurse. Das gilt für alle Drittstaatenangehörige, die sich seit dem 1. Januar 1998 auf Dauer in Österreich niedergelassen haben. Die Kosten trägt zu 50 Prozent der Zuwanderer selbst, die andere Hälfte wird vom Bund beziehungsweise bei Zuwanderern in Arbeit vom Arbeitgeber bezahlt.

Schafft der Zuwanderer die erforderliche Prüfung innerhalb von 18 Monaten, wird seine Niederlassungserlaubnis um 2 Jahre verlängert, wenn nicht, dann um 1 Jahr. Zudem treten nach anderthalb Jahren Sanktionen in Kraft: Der Zuschuss des Bundes wird dann auf 25 Prozent reduziert. Nach zwei Jahren muss der Zuwanderer den Kurs selbst zahlen, zudem wird eine Strafe von 100 Euro fällig, nach drei Jahren sind es 200 Euro. Ist der Kurs nach drei Jahren noch nicht begonnen oder nach vier Jahren nicht bewältigt, verliert man die Aufenthaltsberechtigung.

In den Kursen sollen Grundkenntnisse der deutschen Sprache sowie die „Grundwerte der europäischen Wertegemeinschaft“ vermittelt werden. Im ersten Jahr rechnet man mit 29.500 Kursteilnehmern, die Kosten für den Bund werden auf 6 Millionen Euro geschätzt. AM