Kein Baustopp für Großmarkt

■ Verwaltungsgericht: Lärmschutz ausreichend

Die Bauarbeiten für den neuen Großmarkt auf dem zugeschütteten Überseehafen in Bremen können weitergehen. Das Bremer Verwaltungsgericht lehnte gestern einen Eilantrag eines Anwohners auf einen einstweiligen Baustopp ab. Kläger Hans-Werner Liermann, dessen Haus rund 300 Meter von dem neuen Handelszentrum entfernt ist, hatte im Juli gegen die Baugenehmigung für den Großmarkt Widerspruch eingelegt, über den noch nicht entschieden ist. Er befürchtet, dass das Wohngebiet durch den zu erwartenden LKW-Verkehr unzulässig mit Lärm belastet werde. Das Gericht sah dies im Eilverfahren anders: Eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte sei nicht zu erwarten. Liermann, zugleich Sprecher der Bürgerinitiative Waller Wied, will nun Beschwerde einlegen.

Die Anwohner werfen den Lärmgutachtern vor, ihren Berechnungen nur Mittelwerte zugrunde gelegt zu haben. Gerade ein Großmarktbetrieb verursache aber Lärmspitzen, die weit über den Grenzwerten lägen. Viele Lärmquellen seien zudem gar nicht berücksichtigt worden, etwa der Krach der Kühlaggregate auf wartenden LKW. Die Richter focht das nicht an: Die Baugenehmigung gelte nur für den Großmarkt selbst, nicht jedoch für den Parkplatz. Liermann will nun auch gegen den Bebauungsplan und die LKW-Zufahrt Überseetor zu klagen. hoi