Pensionen und Renten gleich besteuern

Bundesverfassungsgericht kritisiert ungleiche Besteuerung von Alterseinkünften. Präsidentin beruhigt Rentner

KARLSRUHE taz ■ „Für Ängste oder gar Aufruhr in den Reihen der Rentner besteht kein Anlass.“ So begann Präsidentin Jutta Limbach gestern die Verkündung des Urteils zur Rentenbesteuerung. Wie erwartet, hat das Bundesverfassungsgericht beanstandet, dass Rentner gegenüber pensionierten Beamten bevorzugt sind. Während die Pensionen besteuert werden, bleiben die Renten weitgehend steuerfrei – ohne triftige Rechtfertigung, wie Karlsruhe nun festgestellt hat. Bis Ende 2004 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung beschließen. Wie diese auszusehen hat, ließen die Richter ausdrücklich offen. „Der Begriff ‚nachgelagerte Besteuerung‘ kommt in unserem Urteil nicht einmal vor“, sagte Limbach gestern. Dennoch wird allgemein erwartet, dass Finanzminister Hans Eichel vorschlagen wird, die Rentenbeiträge generell steuerfrei zu stellen und dafür die Rentenauszahlung zu besteuern. Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks sprach gestern von einer Übergangsfrist von 30 Jahren, während der die Rentner „ganz langsam“ in die Steuerpflicht hineinwachsen sollen. Dank der derzeitigen Freibeträge dürften nur Senioren mit hohen Renten oder Nebeneinkünften betroffen sein. (Az. 2 BvL 17/99) CHRISTIAN RATH

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