taz siegt erneut gegen FAZ

FRANKFURT/MAIN taz ■ Die taz hat im Rechtsstreit mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) erneut einen Erfolg erzielt: Das Landgericht Frankfurt wies den Antrag der FAZ zurück, der taz ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro aufzubürden. Beschwert hatte sich die FAZ wegen der taz-Mitteilung vom 12. 12. 2001: „Die taz darf wieder behaupten, dass die FAZ sich von ihrem ehemaligen Herausgeber Hugo Müller-Vogg wegen dessen zu ‚konservativer Linie‘ getrennt habe.“ In dem Artikel berichtete die taz über den Fortgang des Hamburger Verfahrens. Das Landgericht Frankfurt ist der Auffassung, die taz habe damit nur ein wahres Geschehen mitgeteilt: Da nach dem Inhalt des Artikels das Landgericht Hamburg die gegen die taz erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben habe, handele es sich bei dieser Mitteilung um einen aktuellen, den Leser interessierenden Beitrag über den Fortgang des Verfahrens.