Sieg für Aidsmütter

Südafrikas Regierung muss infizierte Schwangere mit Nevirapin behandeln, urteilt ein Gericht in Pretoria

JOHANNESBURG taz ■ Das Oberste Gericht in Südafrikas Hauptstadt Pretoria hat erneut zugunsten der Aidsaktivistengruppe „Treatment Action Campaign“ geurteilt. Gestern verdonnerte das Gericht auf Antrag der TAC die Regierung dazu, ab sofort virusinfizierte Schwangere mit dem Aidsmedikament Nevirapin zu behandeln.

Das gleiche Urteil hatte das Gericht bereits im Dezember 2001 gefällt. Damals legte die Regierung Berufung ein mit der Begründung, weiter vor dem Verfassungsgericht klagen zu wollen. Dem hat das Oberste Gericht auch stattgegeben. Aber in der Zwischenzeit sollen weitere Menschenleben gerettet werden, begründete das Gericht seine Entscheidung, Nevirapin müsse schon jetzt zum Einsatz kommen. Die erste Anhörung vor dem Verfassungsgericht wird nicht vor Ende Mai erwartet, und bis dahin könnte Nevirapin nach Meinung des Obersten Gerichts 100 Babys das Leben retten.

Zurzeit wird Nevirapin lediglich in 18 Pilotprojekten des Landes verabreicht. Es soll das Übertragungsrisiko des HI-Virus auf Ungeborene zur Hälfte reduzieren. Die Regierung hatte eine Ausdehnung der Behandlungen wegen ungenügender Untersuchungsergebnisse verweigert.

„Das Urteil bezieht sich auf Krankenhäuser landesweit, die entsprechende Kapazitäten für die geforderte Behandlung besitzen“, sagte TAC-Sprecher Mark Heywood. „Wir wissen, dass Nevirapin nicht sofort am nächsten Tag überall einsetzbar ist.“

MARSIKO