Union will Schröder Fragen stellen

Karlsruhe soll entscheiden, ob die Unions-Minderheit im Spenden-Untersuchungsausschuss Zeugen laden kann

KARLSRUHE taz ■ Die CDU/CSU will im Untersuchungsausschuss zur Parteienfinanzierung unbedingt noch Bundeskanzler Schröder, Finanzminister Eichel und andere SPD-Politiker vernehmen. Die Ausschussmehrheit aus SPD und Grünen lehnt solche „Show-Einlagen“ jedoch ab. Jetzt versucht die Union die wahlkampfträchtigen Vernehmungen mit einer Verfassungsklage durchzusetzen. Gestern wurde in Karlsruhe verhandelt.

Offiziell untersucht der Ausschuss das Finanzgebaren aller Parteien. Bis vor kurzem standen jedoch vor allem die schwarzen Kassen der CDU im Mittelpunkt. Versuche der Union, auch Vorwürfen gegen die SPD im Detail nachzugehen, scheiterten. „Wir haben rund 60 Beweisanträge gestellt, und alle wurden abgelehnt“, rechnete der CDU-Prozessvertreter Peter Raue vor. „Der Ausschuss darf sicherstellen, dass er sich bei den Untersuchungen nicht verzettelt“, argumentierte der Parteienrechtler Martin Morlok im Auftrag der Mehrheit. Einen Minderheitenschutz billigte er der Union nicht zu, da der Ausschuss ursprünglich von SPD und Grünen beantragt worden war.

Damit dürfte Morlok in Karlsruhe aber nicht durchkommen. „Vielleicht bringt eine vermeintliche Verzettelung ja auch ganz interessante Dinge ans Licht“, sagte Richter Winfried Hassemer. Allerdings muss die Arbeit des Ausschusses zum Ende der Wahlperiode abgeschlossen sein. Derzeit ist geplant, im Mai den Abschlussbericht zu diskutieren. „Aus der Vielzahl der Punkte konnten wir nur die wichtigsten behandeln“, argumentierte deshalb der Grünen-Abgeordnete Christian Ströbele. Und was Priorität habe, müsse eben der Ausschuss entscheiden. Karlsruhe dürfe nur die „willkürliche“ Ablehnung von Anträgen beanstanden.

Diesen Maßstab schien auch das Gericht zu akzeptieren. Doch genau solche „Willkür“ warf Andreas Schmidt, CDU-Obmann im Ausschuss, der rot-grünen Mehrheit vor. Auf die Anhörung von Schröder und Eichel hätte nicht verzichtet werden dürfen. Der Ausschussvorsitzende Volker Neumann (SPD) hielt dagegen: „Wir können Zeugen nicht lediglich deshalb laden, damit die Union im Wahlkampf schöne Bilder bekommt.“ Angesichts des Zeitdrucks habe man den vagen Beschuldigungen, Schröder habe im Interesse von Elf-Aquitaine eine Pipeline durch Niedersachsen verhindert, nicht nachgehen müssen. Inzwischen wurde allerdings das Zeitdruck-Argument von Rot-Grün etwas relativiert. Immerhin will der Ausschuss jetzt auch noch Zeugen zur SPD-Affäre in Nordrhein-Westfalen hören.

Am liebsten würde CDU-Mann Schmidt die Aufklärung im Ausschuss bis zur Wahl weitertreiben. Daraus wird aber wohl nichts werden, selbst wenn die CDU in Karlsruhe gewinnt. Denn zu Sondersitzungen im Sommer wird auch das Gericht die SPD nicht zwingen. Schließlich hat diese ein plausibles Argument: „Im Sommer müssen auch die Abgeordneten des Ausschusses Wahlkampf machen, sonst verlieren sie noch ihr Mandat“, erklärte Volker Neumann gestern. Eine Entscheidung wird bereits in den nächsten Wochen fallen. CRISTIAN RATH