Rollschuhe sind auch Schuhe

Bundesgerichtshof: Solange es kein neues Verkehrsgesetz gibt, müssen Inline-Skater auf dem Fußweg fahren. Radwege sind tabu. Rollsportverband hofft auf Modellversuche

KARLSRUHE dpa ■ Inline-Skater sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) eher Fußgänger als Radfahrer. Solange es keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, müssten die „Trendsportler“ deshalb nach den Verkehrsregeln für Fußgänger behandelt werden, entschieden die Karlsruher Richter gestern.

Inline-Skater dürfen demnach Gehwege benutzen. Radwege bleiben tabu. Und auf Landstraßen ohne Rad- und Gehweg müssen sie – wie Fußgänger – am äußeren linken Rand bleiben. Das höchste deutsche Zivilgericht forderte die Bundesregierung auf, möglichst bald klare Regeln für Inline-Skater zu schaffen.

Anlass für die Entscheidung war die Klage einer Inline-Skaterin, die bei einem Zusammenstoß mit einem Motorroller schwer verletzt worden war. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hatte eine 60-prozentige Teilschuld der Frau für erwiesen gehalten, weil sie außerorts auf der linken Fahrbahnseite gefahren war. Ihre Revision wurde verworfen, weil sie nicht – wie für Fußgänger vorgeschrieben – am äußeren linken Rand, sondern in der Mitte der linken Fahrspur gefahren war.

Verkehrsexperten wollen die Rollschuhe schon wegen der damit erreichbaren Höchstgeschwindigkeit den Fahrrädern gleichstellen. Ein Forschungsbericht im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums ergab aber, dass Skater auf der Fahrbahn deutlich stärker gefährdet sind als auf Geh- oder Radwegen.

Der Deutsche Rollsport- und Inline-Verband (DRIV) hat das Urteil „befürchtet“, sagte DRIV-Präsidentin Ute Villwock. Der Verband hoffe nun, dass Kommunen versuchsweise Tempo-30-Zonen und Radwege für Inline-Skater freigeben. In Frankfurt habe das zu „guten Ergebnissen“ geführt, sagte Villrock. Auch der Automobilclub von Deutschland forderte, nun die Radwege für Skater freizugeben.

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