Lärm ist erlaubt

■ Gericht: Waller Wied kein Wohngebiet

Die Bewohner im Waller Wied müssen Rücksicht auf den Großmarkt nehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen gestern in der schriftlichen Begründung seines Eilbeschlusses vom 6. März festgestellt. Ein Anwohner hatte vergeblich einen Baustopp für den neuen Großmarkt im zugeschütteten Überseehafen gefordert, weil er befürchtete, die Lärmschutzgrenzwerte für Wohngebiete würden überschritten. Die Richter werteten die Siedlung jedoch als Mischgebiet – mehr Lärm sei deshalb zulässig.

Bei ihrer Einstufung berief sich die Kammer auf einen Gewerbeplan von 1921. Diese „städtebauliche Situation“ werde durch den Großmarkt „aktualisiert“ – auf deutsch: zementiert. Im Flächennutzungsplan von 1983 hingegen ist das Waller Wied als Wohngebiet ausgewiesen – eine Einschätzung, die auch Bausenatorin Christine Wischer (SPD) gegenüber den Anwohnern vertreten hatte. hoi