SPD-Juristen zur Wegsperr-Debatte

■ Opferschutz und Prävention sind kein Gegensatz

„Wie soll denn Opferschutz gewährleistet sein, wenn ein Jugendlicher nach der rechtlich zulässigen Höchststrafe von fünf Jahren ohne Erziehungsmaßnahmen wieder in Freiheit kommt?“ Mit diesen Worten reagierte der Sprecher des Arbeitskreises sozialdemokratischer JuristInnen Björn Tschöpe auf die „Fensterreden“ von DVU und CDU im Bremer Landtag. Beide Parteien hatten die Äußerungen von Jusitzstaatsrat Ulrich Mäurer zur Nicht-Erziehbarkeit jugendlicher Intensivtäter zum Anlass genommen, um eine härtere juristische Gangart gegen jugendliche und insbesondere ausländische Straftäter zu fordern. „Wegschließen und ausweisen“, so Tschöpe, seien keine Lösung. „Schnellere Justiz und effizientersr Vollzug“ ließen sich nur durch „harte Arbeit an Einzelfällen“ und die Bündelung bildungs-, sozial- und justizpolitischer Maßnahmen erreichen.

Dass auch Justizsenator und Bürgermeister Henning Scherf (SPD) sich in der gestrigen Bürgerschaftsdebatte nicht von dem, so Tschöpe, „unglücklichen Interview“ seines Staatsrates distanzierte, sondern sich ausdrücklich hinter ihn stellte, ließ der Arbeitskreis unkommentiert. Allerdings sei ein „demokratischer, sozialer, starker Rechtsstaat, der seine Bürger vor Gefahren schützt, Grundgedanke der sozialdemokratischen Idee“. Insofern seien die Sozialdemokraten an dieser Stelle nicht gespalten.

hey