Kranke darf sterben

Erstmals urteilt ein Gericht in Großbritannien zugunsten einer Frau, die sterben möchte, aber nicht todkrank ist

LONDON afp ■ Zum ersten Mal hat ein britisches Gericht einer nicht todkranken Patientin das Recht zu sterben zugebilligt. Richterin Elizabeth Butler-Sloss gab gestern in London dem Wunsch einer vollständig gelähmten Frau nach, das für sie lebenswichtige Beatmungsgerät abzuschalten. Die behandelnden Ärzte hatte sich aus ethischen Gründen gegen eine Abschaltung ausgesprochen. Die Heilungschancen gaben sie mit weniger als 1 Prozent an. Die Frau ist seit einer Schlagaderverletzung vor einem Jahr vom Hals ab gelähmt und kann nicht mehr selbstständig atmen.

Auf diese Weise könne die Patientin ihr Leben in Frieden und mit Würde beenden, begründete die Richterin ihre Entscheidung. Für derart schwer behinderte Menschen könne das Leben schlimmer als der Tod sein. Weil die Patientin gegen deren Willen am Leben erhalten wurde, muss das Krankenhaus 100 Pfund (162 Euro) Schadenersatz zahlen.