in stichworten
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Heizkessel. Auch als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, den die Energieeinsparverordnung (EnEV) von der Nachbesserungspflicht ausdrücklich ausnimmt, sollten Sie Heizkessel, die vor 1978 aufgestellt worden sind, möglichst rasch auswechseln. Die Altkessel verbrauchen vergleichsweise viel Öl oder Gas. Ausgaben für größere Reparaturen können sinnvoller für den Kauf eines neuen Kessels mit moderner Regelung genutzt werden.Wärmedämmung. Das nachträgliche Dämmen der obersten Geschossdecke hat sich in einem Einfamilienhaus meist schon nach zwei bis drei Jahren ausgezahlt. Zugängliche Geschossdecken können Sie ohne großes handwerkliches Geschick leicht und schnell selbst dämmen.Solarenergie. Wer Sonnenenergie für Warmwasser und zur Unterstützung der Heizanlage nutzt, darf der neuen Verordnung gemäß den Aufwand für den Wärmeschutz reduzieren. Aber: Die Kosteneinsparungen beim Wärmeschutz dürften weit geringer ausfallen als die Kosten für die Solaranlage.Dämmwerte. Bauteile mit besseren Dämmwerten, zum Beispiel Fenster, sind meist nur unerheblich teurer als vergleichbare „normale“ Bauteile. Um Heizkosten zu sparen, sollten Sie sich für die höhere Wärmedämmung entscheiden.Baumängel. Fehlerhafte Bauausführungen können den Spareffekt deutlich vermindern, womöglich gar völlig zunichte machen. Mängel müssen schon während der Bauarbeiten erkannt und behoben werden. Lassen Sie sich deshalb von Fachleuten beraten und beauftragen Sie sachkundige Firmen mit den Arbeiten. Sparen Sie nicht am falschen Ende.Die Energieeinsparverordnung finden man im Internet unter www.enev-online.de.Die Deutsche Energie Agentur hat ein spezielles Angebot für Architekten, Ingenieure und Handwerker. Info: www.deutsche-energie-agentur.de, Hotline: (0 80 00-73 67 34).Bei den Verbraucherzentralen gibt es die kostenlose CD-Rom „Schlaumacher Energie“. Hausbesitzer, Bauherren und Mieter können sich über Wärmeschutz, Heizung und die wirtschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien informieren: www.plandata.de/test/agv/verbr_zentral2.htm.