Immer der Verdunstung nach

■ Wissenswertes zu Heizkostenabrechnung und Mieterrechten

Die Männer mit den Plastikkästen und den vielen Röhrchen kommen wieder: Die Ableser.

Die Heizkostenverordnung schreibt vor, Heizkosten in Mehrfamilienhäusern zu mindestens 50, höchstens 70 Prozent verbrauchsabhängig abzurechnen. Die übrigen 30 bis 50 Prozent der Gesamtkosten werden nach festem Schlüssel – meist die Wohnungsgröße – auf die MieterInnen umgelegt. Ausnahmen von der verbrauchsabhängigen Abrechnung sind nur gestattet, wenn die Verbrauchserfassung technisch nicht möglich ist oder unwirtschaftlich wäre; ausgenommen Wohnungen, in denen Mieter den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen können, sowie Wohnheime.

Um den Verbrauch zu erfassen, sind thermometerähnliche Verdunstungsröhrchen weit verbreitet. Für die Exaktheit sollten sie etwas über der Mitte des Heizkörpers sitzen. Die Röhrchen zeigen dabei nur den Nutzungsgrad eines Heizkörpers im Vergleich zur gesamten Anlage an. Wieviel „ein Strich Verdunstung“ kostet, weiß darum im Voraus niemand.

MieterInnen müssen den Ableser in die Wohnung lassen. Der Ablesetermin muss zehn Tage vorher angekündigt sein. Kann der Mieter dann nicht, muss die Firma aber einen Ersatztermin vereinbaren, wenn sie frühzeitig informiert wurde.

Um Überraschungen zu vermeiden, sollten MieterInnen am Tag zuvor die Werte an den Skalen ihrer Heizkörper selbst notieren, rät der Deutsche Mieterbund. Abgelesen wird grundsätzlich im Uhrzeigersinn: Der erste Heizkörper links von der Wohnungstür ist die Nummer 1, dann geht im Kreis von Heizung zu Heizung. Abgelesen wird am tiefsten Punkt des leicht gewölbten Flüssigkeitsspiegels. Erkennen Sie Abweichungen zwischen Ihren Ablesungen und denen des Firmenmitarbeiters, die dieser nicht ändert, verweigern Sie die Unterschrift auf dem Protokoll, das sie bekommen müssen, und machen Sie einen Vermerk.

Kontrollieren Sie auch die neu eingebauten Röhrchen: Die müssen eine andere Farbe haben und bis über den Nullstrich hinaus gefüllt sein. Denn Flüssigkeit verdunstet – allerdings wenig – auch in warmen Zeiten, wenn nicht geheizt wird. Deswegen raten Energieexperten, den Wärmestau hinter der Heizkörper-Verkleidungen oder Vorhängen zu vermeiden. Der nämlich treibt die Heizkosten zusätzlich in die Höhe.

Reklamationen zur Heizkostenabrechnung müssen an den Vermieter gehen. Er ist Ihr Vertragspartner, der seinerseits die Messdienstfirma beauftragt. Beschädigte Heizkostenverteiler sind ein Mangel an der Wohnung. Informieren Sie sofort Ihren Vermieter. taz