NPD-Landeschef verurteilt

■ Richter: Volksverhetzung erwiesen

Zu einem Jahr Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Nazi-Symbolen verurteilte das Amtsgericht Bremen-Blumenthal gestern den 41-jährigen Landesverbands-Vorsitzenden der Bremer NPD, Jörg-Hendrik Wrieden. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Nach Ansicht des Gerichts hatte Wrieden Ende Juli 2000 eine Pressemitteilung der rechtsradikalen und wenig später verbotenen Organisation „Blood and Honour“ verbreitet. In dem Fax wurden Polizisten als „Systemschergen“ bezeichnet und indirekt zum Schusswaffengebrauch gegen sie aufgefordert. Unterzeichnet war die Mitteilung mit dem „uns zurzeit verbotenen Gruß“.

Die Staatsanwaltschaft wurde durch einen Bericht der taz auf den Vorfall aufmerksam. Bei der Durchsuchung von Wriedens Wohnung im Dezember 2000 beschlagnahmte die Polizei unter anderem rechtsradikale Propaganda, Schreckschusspistolen, Schlagstöcke und einen Elektroschocker. Auf der Festplatte seines Computers fanden die Beamten neben der fraglichen Pressemitteilung auch eine Sammlung von mehreren hundert rassistischen „Witzen“ – „übelste Pamphlete“, wie Staatsanwalt Uwe Picard betonte.

Wriedens Verteidiger Hans-Günter Eisenecker, selbst aktives Mitglied der NPD in Mecklenburg, hielt es für unbewiesen, dass Wrieden die „Blood and Honour“-Meldung verbreitet habe. Ein Computer-Experte der Bremer Kripo bestätigte, dass die Absender-Kennung des Faxes kein Beweis dafür sei, dass das Papier wirklich von Wriedens Rechner versandt wurde. Der taz gegenüber hatte der NPD-Landesvorsitzende damals allerdings bestätigt, dass seine Partei „nahe stehenden Organisationen“ auf Nachfrage ihren Presseverteiler zur Verfügung stelle: „Das ist doch unsere Aufgabe.“

Diese Aussage wurde ihm nun zum Verhängnis. „Er hat damals weder protestiert noch das Zitat widerrufen“, stellte der Richter fest und schloss: „Es gibt keine andere vernünftige Erklärung, als dass der Angeklagte selbst die Blood and Honour-Pressemitteilung verschickt hat.“

Wrieden selbst wollte sich gestern zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht äußern. Lediglich zu den „Witzen“ gab er an, dass er nie die Absicht gehabt habe, diese zu verbreiten. „Er ist ein Sammler“, sagte sein Verteidiger. Der vorsitzende Richter Peter-Michael Pawlik sah das anders: „Wer in so einem herausgehobenen Amt solche Dinge sammelt, hat auch die Absicht, sie bei passender Gelegenheit zu verbreiten – mündlich oder schriftlich.“ Beim Strafmaß von einem Jahr blieb das Gericht drei Monate unter der Forderung von Staatsanwalt Picard, um noch problemlos eine Bewährungsstrafe verhängen zu können. Verteidiger Eisenecker kündigte Rechtsmittel an: „Das war ein Urteil ohne Beweise.“

hoi