Behinderten-Rechte erweitert

KASSEL afp ■ Wenn Behinderte einen Schwerbehindertenausweis oder die Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen, dann muss ihr Arbeitgeber das hinnehmen. Er hat kein eigenes Widerspruchs- oder Klagerecht, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel mit einem jetzt veröffentlichten Grundsatzurteil klarstellte. Damit verwarf das BSG seine eigene frühere Ansicht (Az: B 11 AL 57/01 R).

Wegen Schäden an der Wirbelsäule, den Bandscheiben und der rechten Hand hatte das Versorgungsamt in Dortmund bei einem Bauzeichner einen Grad der Behinderung von 30 Prozent festgestellt. Auf seinen Antrag stellte später das Arbeitsamt ihn den Schwerbehinderten gleich, was mit verschiedenen Vorteilen verbunden ist, unter anderem auch einem verbesserten Kündigungsschutz. Auf den Widerspruch des Arbeitgebers, eines Architekten, nahm das Arbeitsamt dies aber wieder zurück. Dagegen klagte der Bauzeichner erfolgreich: Der Widerspruch des Architekten war unzulässig, so das BSG.