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Die AOK Berlin übernimmt nahezu die gesamten Kosten einer Kur für Mutter oder Vater und Kind. Ein Eigenanteil von 9 Euro pro Tag sowie ein Fahrtkostenanteil von 13 Euro pro Strecke und Person ist zu zahlen, kann jedoch in Härtefällen erlassen werden. Die Höchstdauer der Kur beträgt drei Wochen, kann in Einzelfällen aber auf sechs Wochen verlängert werden.

Die DAK bezahlt 90 Prozent der Vertragspreise. Die Zuzahlung der Versicherten ist jedoch auf maximal 350 Euro pro Maßnahme – also für Mutter und Kind – begrenzt. Ein Fahrtkosteneigenanteil von 26 Euro wird pro Person fällig. Bewilligt werden auch drei Wochen Kur.

Die Securvita BKK finanziert die Kur bis auf einen Eigenanteil von neun Euro pro Tag. Der von den Kurenden selbst zu tragende Fahrtkostenanteil beträgt 13 Euro pro Fahrt und Person. Liegt eine Rezeptgebührenbefreiung vor, entfällt die Zuzahlung. Bei Kindern unter zwölf Jahren wird im Bedarfsfall auch eine Haushaltshilfe bezahlt.

Die TKK fordert ebenfalls die obligatorische Zuzahlung von neun Euro pro Tag, hinzu kommen pauschal 26 Euro Fahrtkostenanteil. Die Härtefallregelung gibt es auch hier. Vorgesehen ist eine Kurdauer von drei Wochen. Bei medizinisch notwendiger Verlängerung wird im Einzelfall geprüft, wie lange die Maßnahme finanziert wird. Wenn nötig, zahlt die TKK ebenfalls eine Haushaltshilfe.

Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme davon ab, welcher Vertrag geschlossen wurde. KAJA