Immobilienkredit widerrufen

Ein Widerrufsrecht steht Verbrauchern auch dann zu, wenn ein Kreditvertrag zur Finanzierung einer Immobilie gleichsam „an der Haustür“ geschlossen wurde. Solche Verträge „wurden und werden häufig von Anlageberatern als Steuersparmodelle in der Privatwohnung angeboten“, weiß man bei der Verbraucherzentrale Berlin. Da diese Kredite im Grundbuch abgesichert seien, konnten „sie bisher nach dem Verbraucherkreditgesetz nicht widerrufen werden“. Auch so genannte Altverträge könnten jetzt noch storniert werden, falls Verbraucher nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, beschloss der Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 91/99, Urteil vom 9. April 2002). Die Verbraucherschützer zeigen sich hoch erfreut über dieses „bahnbrechende Urteil“. Es bringe endlich Rechtsklarheit in eine lange umstrittene Frage. Betroffene sollten sich rechtlich beraten lassen und unverzüglich von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn der Vertragsabschluss unter „Haustürbedingungen“ stattgefunden hat. Dazu ist nachzuweisen, dass der Kreditnehmer zur Geschäftsanbahnung unaufgefordert zu Hause oder am Arbeitsplatz aufgesucht wurde. ALO