Feige Polizisten verurteilt

Zwei Beamte wegen versuchter Körperverletzung im Amt verurteilt. Sie standen untätig vor einer Gaststätte, während drinnen eine Wirtin überfallen wurde

Polizeibeamte müssen stärker sein als andere Menschen. Sie dürfen sich nicht hinter Angst verstecken, wenn Gefahr droht. Polizisten sind zum Helfen verpflichtet. Dafür tragen sie eine Uniform, eine Waffe und Handschellen. So sieht es der Richter am Landgericht. Wegen Tatenlosigkeit hat er zwei Polizeibeamten gestern verurteilt, weil sie hilflos vor einer Gaststätte herumstanden, während drinnen die Wirtin des Lokals fast totgeschlagen wurde. Versuchte Körperverletzung im Amt nennt der Richter das. Zwei weitere Beamte wurden frei gesprochen.

Der 41-jährige Uwe T. und sein jüngerer Kollege Kai N. waren die ersten, die sich am 9. Juni 1998 nervös vor dem Lokal „Droschkenkutscher“ in Prenzlauer Berg postierten. Der Richter spricht von einem „insgesamt chaotischen Einsatz mit überforderten Polizisten“. Über Funk alarmiert, hatten sich innerhalb weniger Minuten 18 Beamte hektisch um die Gaststätte versammelt, während drinnen zwei Männer die 54-jährige Wirtin Barbara F. überfielen. Die Täter schlugen ihr ins Gesicht, traten auf sie ein, räumten zwei Spielautomaten leer. Von draußen hörte die Polizisten Schreie, Klirren und dumpfe Geräusche. Statt einzugreifen, bestellten sie ein Sondereinsatzkommando, sperrten Straßen, warteten ab. Man sei von einer Geiselnahme ausgegangen, meinte ein als Zeuge geladener Polizist, „von drei bis vier bewaffneten Tätern“. Erst als die Räuber aus der Gaststätte rannten, wurden sie festgenommen.

Man hätte auch die anderen 16 Polizisten zur Verantwortung ziehen können. Es habe schließlich nur zwei Beamte getroffen, erklärte der Richter bei der Urteilsverkündung, weil im Gegensatz zu den übrigen Kollegen allein ihnen zweifelsfrei nachgewiesen worden sei, dass sie das Stöhnen und Wimmern der Frau vernommen haben.

Gegen den Angeklagten T. wurde nun eine eine Bewährungsstrafe von acht Monaten verhängt, sein Kollege N. muss eine Geldstrafe von 3.150 Euro zahlen. T. arbeitet mittlerweile bei einer privaten Security-Firma, N. ist weiterhin Polizist. Das Opfer, die Wirtin Barbara F., wird für immer ein Pflegefall bleiben.

KIRSTEN KÜPPERS