Wahl unter Polizeischutz

Metallbetrieb wollte Belegschaft aussperren, um die Betriebsratswahl zu unterbinden

Manche Unternehmen mögens heiß: Der Versuch, eine Betriebsratswahl durch Aussperrung der Belegschaft zu unterbinden, schlug indes gestern bei der Firma Bruhn GmbH & Co. KG in Moorrege bei Uetersen fehl. Der Metallbetrieb mit 17 MitarbeiterInnen ist darauf spezialisiert, Marken-Pkws und Kleinbusse behindertengerecht umzubauen. Die von der IG Metall alarmierte Polizei setzte das Betriebsverfassungsgesetz wieder in Kraft.

Gestern früh sollte die betriebsratslose Zeit ein Ende haben – zumal es Gerüchte über Entlassungen gibt. Als die Beschäftigten und IG Metall-Handwerkssekretärin Antje Semmelhack am Morgen zur Versammlung erscheinen, wird ihnen von von extra angeheuerten Werkschützern der Zutritt verwehrt. „Nach Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Behinderung der Betriebsratswahl strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft“, schimpfte Uwe Zabel, Chef der IG Metall Unterelbe: „Wir haben die Polizei gebeten, das demokratische Wahlrecht auf einen Betriebsrat durchzusetzen.“

In der Tat schritten dann auch Beamte der Polizeinspektion Pinneberg ein: „Nur durch die Hilfe und den Schutz der eingesetzten Polizeibeamten konnten wir die Wahlversammlung ordnungsgemäß im Betrieb doch durchführen“, erklärte Semmelhack. Zum Betriebsrat wurde der IG-Metaller Alexander Schalt (36) gewählt.

Die IG Metall lässt den Fall nicht auf sich beruhen. „Wir werden Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe stellen“, sagte Zabel. „Derartige Fälle müssen massiv verfolgt werden und dürfen keine Nachfolger finden.“

MAGDA SCHNEIDER