Stammzellen

Am 30. Januar 2002 entschied der Deutsche Bundestag, die Einfuhr menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken unter strengen Auflagen zuzulassen. Der Bonner Hirnforscher Oliver Brüstle hatte im Sommer 2000 bei der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) einen entsprechenden Antrag eingereicht. Brüstle forscht an Möglichkeiten zur Therapie erkrankten Hirngewebes und will dafür embryonale Stammzellen aus Israel importieren.

In Deutschland ist die „verbrauchende Eymbryonenforschung“ verboten. Das Embryonenschutzgesetz von 1990 untersagt die Einfuhr von Embryonen zu einem Zweck, der nicht ihrem Erhalt dient. Im Januar entschieden sich die Abgeordneten mit ihrem Grundsatzbeschluss jedoch gegen die Gleichstellung von Embryonen mit embryonalen Stammzellen. Diese werden aus Embryonen gewonnen, die bei der künstlichen Befruchtung im Reagenzglas entstanden.

Am 26. April verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zum Import embryonaler Stammzellen. Wenn das Gesetz den Bundesrat passiert hat, dürfen nur noch Stammzelllinien eingeführt werden, die vor dem 1. Januar 2002 erzeugt wurden. Damit soll der Verbrauch weiterer Embryonen zur Gewinnung embryonaler Stammzellen verhindert werden. Am 9. August 2001 – als in den USA eine vergleichbare Regelung in Kraft trat – existierten weltweit 117 Stammzelllinien (in den USA, Schweden, Indien, Australien und Israel). FRANK SCHUBERT