Sauerbratenstreitbeigelegt

AUERBACH dpa/taz ■ Im Prozess um den Streit über die Güte eines Sauerbratens hat das Amtsgericht im sächsischen Auerbach am Freitag die Klage einer Gastwirtin abgewiesen. Die Klägerin habe nicht eindeutig beweisen können, dass das Gericht in Ordnung war, hieß es zur Begründung. Im August 2001 hatte ein Gast im Mylauer „Schützenhaus“ die Zahlung eines bestellten Sauerbratengerichts verweigert, weil die Soße „zu hell“ und „zu mehlig“ sei, außerdem schmecke sie „nach Schwein“. Das Rotkraut hingegen sei „zu blass“ und „verkocht“. Die Wirtin klagte auf die Bezahlung des Gerichts.