thema des tages

Abschiebung trotz Kriegstrauma

Die Rechtslage ist eindeutig. Traumatisierte Kriegsflüchtlinge sollen nicht ins ehemalige Jugoslawien abgeschoben werden. Einen entsprechenden Beschluss fällte die Innenministerkonferenz im November 2000. In Berlin dauerte es dann noch einmal ein halbes Jahr, bis der Innensenat im Mai 2001 eine entsprechende Weisung an das Landeseinwohneramt gab. Doch die wird in Berlin bislang nicht umgesetzt, kritisierten Experten jüngst im Sozialausschuss. Im Gegenteil: Die Ausländerbehörde bezichtigt die Opfer von Vergewaltigungen der Lüge. Den Betroffenen – wie etwa Shqipe Gashi – droht nun die Abschiebung.