: thema des tages
Abschiebung trotz Kriegstrauma
Die Rechtslage ist eindeutig. Traumatisierte Kriegsflüchtlinge sollen nicht ins ehemalige Jugoslawien abgeschoben werden. Einen entsprechenden Beschluss fällte die Innenministerkonferenz im November 2000. In Berlin dauerte es dann noch einmal ein halbes Jahr, bis der Innensenat im Mai 2001 eine entsprechende Weisung an das Landeseinwohneramt gab. Doch die wird in Berlin bislang nicht umgesetzt, kritisierten Experten jüngst im Sozialausschuss. Im Gegenteil: Die Ausländerbehörde bezichtigt die Opfer von Vergewaltigungen der Lüge. Den Betroffenen – wie etwa Shqipe Gashi – droht nun die Abschiebung.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen