Gegen Berlusconi wird ermittelt

MADRID taz ■ Die spanische Justiz lässt nicht locker. Richter Baltasar Garzón darf auch weiterhin gegen den italienischen Regierungschef Silvio Berlusconi wegen Verstoßes gegen das spanische Mediengesetz und Steuerhinterziehung ermitteln. Der Antrag der Anwälte Berlusconis, das seit 1997 laufende Verfahren einzustellen, wurde abgewiesen. Der Nationale Gerichtshof verlangt stattdessen von der spanischen Regierung „auf die zuständigen Stellen in Italien einzuwirken, damit das Verfahren gegen Herrn Silvio Berlusconi durchgeführt werden kann“. Der Prozess wurde bisher ausgesetzt, da Berlusconi als Regierungschef Immunität genießt.

Richter Garzon, der durch seine Ermittlungen gegen den chilenischen Exdiktator Augusto Pinochet internationales Ansehen erlangte, wirft Berlusconi insgesamt sechs Steuerdelikte und sechs weitere Vergehen im Zusammenhang mit der Übernahme von Tele 5 vor. Über Strohmänner gelang es Berlusconi, mehr als die vom spanischen Mediengesetz erlaubten 25 Prozent an dem 1989 gegründeten Sender auf sich zu vereinigen. Das Gericht geht davon aus, dass heute 40 Prozent der Aktien im Besitz des Berlusconi-Konzerns Mediaset sind.

Spanische Geschäftspartner Berlusconis sollen zudem versucht haben, einen Steuerbetrug in Höhe von rund 108 Millionen Euro zu vertuschen. In diesem Zusammenhang ermittelt Garzón gegen insgesamt 15 Personen. Außerdem soll Berlusconi die ehemalige sozialistische Regierung bestochen haben, um Ermittlungen gegen seine Unternehmen zu verhindern. Garzón hat mittlerweile erfolgreich die Einsicht in Schweizer Konten beantragt.

Im Gegenzug für die Bestechungsgelder sollen beim Finanzministerium 600 Steuererklärungen systematisch beseitigt worden sein. Unter den fraglichen Akten fand Garzón auch die des deutschen Medienzaren Kirch. Auch der Münchner soll wichtige Summen verschwiegen haben, als er 1993 von dem katalanischen Bankier Javier de la Rosa ein 25-Prozent-Paket von Tele 5 erstand.

Berlusconi hatte im letzten Jahr versucht die Einführung eines europäischen Haftbefehls zu verhindern, da dieser auch für Geldwäsche und Korruption gilt. Letztendlich stimmte er doch zu, wird die Einführung in Italien aber um mehrere Jahre hinauszögern. REINER WANDLER