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Gericht kassiert Ausweisung

Die Ausweisung eines Kurden, der sich an der Erstürmung des israelischen Generalkonsulats 1999 beteiligt hatte, ist nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Entgegen der Ansicht der Ausländerbehörde seien die Voraussetzungen für einen solchen Schritt wegen des Überfalls nicht erfüllt gewesen, teilte das Gericht am Dienstag mit. Eine Ausweisung wäre nur gerechtfertigt gewesen, wenn der junge Mann bei verbotenen oder aufgelösten Aktionen Gewalttätigkeiten verübt hätte, urteilten die Richter. Aus Protest gegen die Festnahme von PKK-Chef Abdullah Öcalan hatten Kurden im Februar 1999 versucht, das israelische Generalkonsulat zu stürmen. DPA

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