Recht auf Herkunft

Gesetz zur anonymen Geburt wird verschoben. Änderungsanträge waren zu umfangreich

BERLIN taz ■ Anonyme Geburten bleiben weiter illegal. Viele Kritiker, zu lange Änderungsanträge – der interfraktionelle Gesetzentwurf ist gescheitert und wird auf die nächste Legislaturperiode verschoben. Dabei hörte sich vorher alles so gut an: Ein neues Gesetz sollte Frauen in Not erlauben, ihr Baby im Krankenhaus anonym zu gebären und zurückzulassen. Die Neuregelung sollte den Tod von jährlich rund 20 ungewollten Babys verhindern.

Doch das von den Fraktionen geplante Gesetz für die Legalisierung anonymer Geburten ist gescheitert. „Die Änderungsanträge waren zu umfangreich“, erklärte Irmingard Schewe-Gerigk (Grüne). Deswegen werde das Gesetz auf die nächste Legislaturperiode verschoben. Man wolle keinen Schnellschuss, so Schewe-Gerigk.

Von einem Schnellschuss kann eigentlich keine Rede sein. Eineinhalb Jahre hatten die Fraktionen gemeinsam daran gearbeitet – warum die umfangreichen Änderungsanträge trotzdem erst knapp vor der Verabschiedung im Bundestag vorgelegt wurden, ist unklar.

Viele Experten hatten heftig gegen das Vorhaben protestiert. Zum einen bezweifelten Adoptionsforscher, dass schwangere Frauen in Panik durch das neue Gesetz erreichbar seien. Außerdem litten die zurückgelassenen Kinder, die ihre Herkunft nicht kennen, ein Leben lang darunter. „Man produziert mit einer solchen Regelung künftige Patienten unter Müttern und Kindern“, hatte Ines Kurek-Bender, Vorsitzende des Bundesverbands der Pflege- und Adoptivfamilien, eindringlich gewarnt.

Ein wichtiger Änderungspunkt im Gesetzentwurf ist daher, dass die betroffenen Frauen im Krankenhaus über die psychischen Folgen aufgeklärt werden. Schon jetzt ist die anonyme Geburt in deutschen Krankenhäusern Praxis – doch bis das Gesetz kommt, erhalten die Frauen keine Beratung und machen sich weiter strafbar. NICOLE JANZ