DAS DOPINGOPFER-HILFE-GESETZ DARF NUR DER ANFANG SEIN
: Erste gute Tat

Das Warten wie das Engagement haben sich gelohnt: Erstmals erhalten ehemalige DDR-Leistungssportler eine offizielle Entschädigung für bleibende gesundheitliche Schäden, die sie durch das systematische Staatsdoping erlitten haben. Der Deutsche Bundestag verabschiedete das Dopingopfer-Hilfe-Gesetz: Geschädigte, denen ohne ihr Wissen anabole Steroide zur Leistungssteigerung verabreicht wurden, können nun endlich Anträge auf Entschädigung stellen.

Das Gesetz ist ein wichtiges und schon lange notwendiges Zeichen – auch wenn der Etat von zwei Millionen Euro für die etwa 500 erwarteten Antragsteller nicht gerade üppig ausgefallen ist. Nachdem sich die Politik jeoch so lange zierte, das erlittene Unrecht anzuerkennen, dürfen die Betroffenen erst einmal zufrieden sein. Zumal das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, denn zusätzlich wurde ein gesonderter Entschließungsantrag angenommen, der besagt, dass der Bundestag in der nächsten Legislaturperiode prüfen müsse, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Damit besteht weiter die Hoffung, dass besonders die Schwerstgeschädigten doch noch mit einer längerfristigen Unterstützung bei ihren ständig anfallenden Arzt- und Behandlungskosten rechnen können. Das ist ein wichtiger Beschluss, da mit einer einmaligen Zahlung viele Opfer den Eindruck gehabt hätten, sie sollten einfach nur abgefertigt und mundtot gemacht werden. Zum Glück wird zudem die ursprünglich vorgesehene Verzichtserklärung für weitere Ansprüche, die alle Antragsteller hätten unterschreiben sollen, ersatzlos aus dem Regelwerk gestrichen.

Das Dopingopfer-Hilfe-Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung – vorausgesetzt, es war nicht die erste und letzte gute Tat der Politik gegenüber den ehemaligen Sportlern. Eines steht allerdings noch aus: dass auch der Deutsche Sportbund und das Nationale Olympische Komitee sowie die Dopingmittel mitproduzierende Pharmaindustrie bald denselben Weg einschlagen – und sich nun auch an zukünftigen Entschädigungszahlungen beteiligen. JUTTA HEESS