Aktenblättern erlaubt

Gerichtsentscheid: Stadt Essen muss in Verfahren Akten herausrücken, die ihr Verurteilung einbringen können

MÜNSTER ap ■ Die Stadt Essen muss in einem Schadenersatzverfahren Akten herausrücken, die ihr möglicherweise eine Verurteilung einbringen können. Das hat gestern das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Das Gericht hat damit erstmals die Reichweite des Informationsfreiheitsgesetzes genauer definiert, das seit Anfang des Jahres in Nordrhein-Westfalen in Kraft ist.

Das Gesetz gewährt Bürgern des Bundeslandes das Recht auf grundsätzlich freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen des Landes vorhandenen amtlichen Informationen, soweit nicht schützenswerte öffentliche oder private Belange entgegenstehen. Im konkreten Fall ging es um die Schadenersatzklage eines Apothekers. Der wollte belegen, dass Straßenarbeiten an seinem Geschäft unnötig lange gedauert hätten und unzulänglich ausgeführt worden seien, wodurch er Umsatzeinbußen erlitten habe. (Az.: OVG Münster 21 B 589/02)