piwik no script img

Aktenblättern erlaubt

Gerichtsentscheid: Stadt Essen muss in Verfahren Akten herausrücken, die ihr Verurteilung einbringen können

MÜNSTER ap ■ Die Stadt Essen muss in einem Schadenersatzverfahren Akten herausrücken, die ihr möglicherweise eine Verurteilung einbringen können. Das hat gestern das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Das Gericht hat damit erstmals die Reichweite des Informationsfreiheitsgesetzes genauer definiert, das seit Anfang des Jahres in Nordrhein-Westfalen in Kraft ist.

Das Gesetz gewährt Bürgern des Bundeslandes das Recht auf grundsätzlich freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen des Landes vorhandenen amtlichen Informationen, soweit nicht schützenswerte öffentliche oder private Belange entgegenstehen. Im konkreten Fall ging es um die Schadenersatzklage eines Apothekers. Der wollte belegen, dass Straßenarbeiten an seinem Geschäft unnötig lange gedauert hätten und unzulänglich ausgeführt worden seien, wodurch er Umsatzeinbußen erlitten habe. (Az.: OVG Münster 21 B 589/02)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen