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Untersuchungsausschuss Immobilien muss für Akteneinsicht nachbessern – das fordert das Amtsgericht

Neuer Rückschlag für den Untersuchungsausschuss Bau und Immobilien: Das Amtsgericht gewährt dem Ausschuss vorerst nicht die beantragte Akteneinsicht in einen Teil der beim Bauunternehmer Kurt Zech mitgenommenen Akten.

„Das Gericht verwehrt dem Ausschuss die Einsicht in die ca. 800 Firmen-Akten“, triumphierte Zech-Sprecher Gunther Fessen gestern. Ganz so sei das nicht, relativierte Ausschuss-Chef Hermann Kleen (SPD): Erstens handele es sich nicht um alle 800 Akten, die die Polizei in verschiedenen Firmen sichergestellt hatte, sondern lediglich um jene 150 Bände, die die Staatsanwaltschaft für ihre parallelen Ermittlungen nicht mehr benötigt und deshalb an die Besitzer zurückgeben will. Für den Ausschuss könnten die Akten aber dennoch relevant sein, so Kleen, denn der Untersuchungsauftrag sei weitergehend als jener der Staatsanwaltschaft.

Außerdem habe das Gericht den Antrag des Ausschusses auf Akteneinsicht nicht abgelehnt. Der Richter habe dem Ausschuss nur „zusätzliche Fragen“ gestellt: Einen Monat haben die Parlamentarier nun Zeit, die einzelnen Akten den Bauvorhaben zuzuordnen, die Gegenstand des Untersuchungsauschusses sind. Das Problem: Aus den Verzeichnissen kann der Ausschuss das nicht ersehen. „Vielleicht hat ja die Kripo eine spezifiziertere Aufstellung“, hofft Kleen. Wenn nicht, sieht er schwarz: „Dann weiß ich nicht, wie wir nähere Angaben machen sollen.“ Für diesen Fall sieht SPDler Kleen die Möglichkeit, dass der Ermittlungsrichter die Akten gemeinsam mit einzelnen Ausschussmitgliedern sortiert, die er zur „besonderen Verschwiegenheit“ verpflichtet, eventuell in Gegenwart der Zech-Anwälte. Ein ähnlicher Plan war bereits gescheitert, bevor es vor Gericht ging. „Wenn unser Antrag abgelehnt wird“, so Kleen, „legen wir vielleicht Beschwerde ein.“ jank