Heime: Richter sind skeptisch

Richter und Jugendhilferechtexperten zweifeln daran, dass Hamburg die 90 Plätze in geschlossener Unterbringung mit Kindern und Jugendlichen belegen wird. „Für jedes Kind brauchen sie ständig einen aktuellen Gerichtsbeschluss“, bekräftigt der Experte für Jugendhilferecht, Professor Christian Bernzen, seine bereits im Februar in der taz bekundeten Zweifel.

Einen solchen „Beschluss“ dürfe ein Richter nur fällen, wenn dies „zum Wohle des Kindes“ erforderlich ist. Bernzen: „Es reicht nicht, dass das Kind andere gefährdet, es muss sich selbst gefährden.“ Wenn Jugendliche andere gefährden, sei dies Sache der Justiz. Dafür, so der Experte, gebe es das Jugendstrafrecht „und das gilt erst ab 14 Jahren“. Auch drogenabhängige Kinder dürften nicht gegen ihren Willen eingesperrt werden.

„Ich sehe nicht, dass so viele entsprechende richterliche Entscheidungen gefällt werden“, sagte auch Amtsgerichtspräsident Heiko Raabe der Welt. Und Jugendrichter Joachim Katz weist darauf hin, dass nicht einmal die bisher existierenden acht Plätze in intensiv betreuten Jugendwohnungen belegt wurden.

Wie berichtet will der Rechtssenat ab Oktober 90 Heimplätze einrichten, darunter 25 für Kinder unter 14 Jahren und 15 für Jugendliche, die abgeschoben werden sollen. Für 14- bis 18-Jährige soll es insgesamt 50 Plätze geben, ab Oktober jedoch zunächst einmal erst 25. KAJ