Schlussschnitt bei Rasterfahndung

Polizei beendet die nach dem 11. September begonnene Aktion und löscht Daten. Präsident Glietsch zieht positive Bilanz, obwohl die umstrittene Maßnahme keinen Schläfer aufgespürt hat. Datenschützer bezweifelt Effektivität

Wie würde sie die umstrittene Datensammlung aus der Welt schaffen? Würde sie häckseln, schreddern, Disketten zertrümmern? Einen Köder hatte die Polizei ausgeworfen, um das Ende der zweiten Berliner Terror-Rasterfahndung nach 1979/80 trotz Erfolglosigkeit bestmöglich zu verkaufen. Der Polizeipräsident und der Datenschutzbeauftragte würden die verbliebenen Daten öffentlich vernichten, versprach das Fax aus dem Präsidium und lud zur Pressekonferenz.

Dort hatten sie einen Papierschneider aufgebaut, an dem sich fotowirksam der neue Polizeichef Dieter Glietsch und Datenschützer Hansjürgen Garstka postierten und eine CD-ROM zersäbelten. 58.032 Datensätze, Teil der Ermittlungen nach den Anschlägen vom 11. September, sollen damit aus den Polizeiakten und PCs verschwinden. Lauter Informationen über Männer zwischen 18 und 41, bei denen eine islamische Religionszugehörigkeit vermutet wurde. Gesammelt bei Behörden, Unternehmen oder Unis, um Unterstützer von Terrorgruppen zu finden, so genannte Schläfer. Eine symbolische Aktion, sagt Glietsch. Das Schreddern übernimmt eine Spezialfirma.

Datenschützer Garstka will noch seine Informatiker vorbeischicken und die Polizeicomputer checken lassen. „Aber wir haben keinen Anlass, anzunehmen, dass Daten irgendwo versteckt werden“, sagt er. Nach anfänglichen Pannen – „das ist ein bisschen geholpert“ – fand Garstka an der Rasterfahdung nichts zu beanstanden. Er stellte jedoch in Frage, dass die Religionszugehörigkeit ein sinnvolles Fahndungskriterium ist. Zugleich bezweifelte er dir Effektivität der Maßnahme, die keinen „Schläfer“ aufgespürt hat. Glietsch hingegen zog dennoch eine positive Bilanz, weil die Fahndung abschreckende Wirkung habe und etwa Forschungsinstitute ihre Sicherheit überprüften.

Über Monate war rechtlich umstritten, dass die Polizei bis Ende Juni zum zweiten Mal mit der Rasterfahnung arbeiten konnte, dieses Mal, anders als 1979/80, nicht auf der Suche nach RAF-Mitgliedern, sondern nach islamischen Terroristen. Mit zwei Beschlüssen hatte das zuständige Amtsgericht Tiergarten im Herbst genehmigt, dass die Polizei von öffentlichen und privaten Einrichtungen Personendaten anfordern durfte.

Das Landgericht hingegen erklärte die Rasterfahndung nach einer Klage von drei ausländischen Studenten im Januar für unzulässig, das Kammergericht kippte dieses Urteil Ende April wieder. Die Gerichte hatten die Gefahr drohender Terrorakte als Rechtfertigungsgrund unterschiedlich bewertet.

Daten von rund 34.000 Personen überprüfte die Polizei, genauer schaute sie sich 114 an. Ausschlaggebend für nähere Ermittlungen waren laut Landeskriminalamtschef Peter-Michael Haeberer Unstimmigkeiten beim Datenabgleich. Wenn ein Student als Bafögempfänger in der Lage sei, Übungsstunden in einem Flugsimulator anzumieten, „dann heischt das nach einer Erklärung“, sagte er. Die genauer überprüften Personen würden über die Ende Juni abgeschlossenen Ermittlungen informiert. STEFAN ALBERTI