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Datenschützer will, dass Geheimes geheim bleibt: Indiskretion schadet dem Untersuchungsausschuss

„Die Regeln des Datenschutzes müssen eingehalten werden. Ich fordere die Beteiligten zu mehr Disziplin auf.“ So meldet sich nun der Landesdatenschutzbeauftragte Sven Holst zu Wort zum Zechbau-Untersuchungsausschuss. Die ständigen Indiskretionen über die laufenden Ermittlungen in Bezug auf Personen müssten aufhören. Der Umfang, in dem den Medien derzeit Informationen und Unterlagen zugespielt würden, die dann als Kopien von Originalunterlagen ihren Weg in die Öffentlichkeit fänden, sei „ein Novum“, so Holst.“

Nach Angaben des Datenschützers reagieren auch Bürger zunehmend empört. In seinem Büro gingen vermehrt Klagen darüber ein, dass die Presse ständig über Details informiere, die der Geheimhaltung unterliegen. Immer wieder sprächen Anrufer sogar von „anonymer Denunziation“. Holst mahnt: Es besteht die Gefahr, dass der Bruch der Verschwiegenheitspflicht auch dem Ansehen von Untersuchungsausschüssen schadet.

Zugleich weist der Datenschützer darauf hin, dass rechtsbrecherische Indiskretionen von den Betroffenen nicht hingenommen werden müssten. ede