Jeder siebte NPDler ist ein Informant

Innenminister wollen die Zahl der V-Leute nennen. FDP- und CDU-Politiker fordern Rücknahme des Verbotsantrags

Die Minister haben nachgezählt: 30 von 210 NPD-Vorstandsmitgliedern vom Staat bezahlt

BERLIN ap/taz ■ Die Erfolgsaussichten im NPD-Verbotsverfahren bleiben umstritten. Rechtspolitiker von Union und FDP empfahlen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat am Wochenende, ihren Antrag beim Bundesverfassungsgericht zurückzuziehen. Er drohe zu scheitern, wenn die Länder nicht bereit seien, ihre V-Leute als Quellen zu nennen, hieß es zur Begründung. Nach einem Spiegel-Bericht ist jeder siebte Spitzenfunktionär der NPD ein Spitzel des Verfassungsschutzes.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verfahren im Januar vorläufig gestoppt, nachdem bekannt wurde, dass in den Verbotsanträgen Äußerungen von V-Leuten als Beweise aufgeführt sind. In einem Beschluss vom Mai forderte Karlsruhe Aufklärung, „ob und welche Personen aus dem jetzigen oder einem früheren Vorstand des Bundes- oder der Landesverbände der NPD seit 1996 mit staatlichen Stellen kooperiert haben oder noch kooperieren“. Bis zum 31. Juli müssen Bund und Länder dazu Stellung nehmen. Während die Informanten des Bundesamts für Verfassungsschutz bereits bekannt sind, wollen die Länder keine weiteren V-Leute enttarnen. Führende Verfassungsrechtler wie der Berliner Professor Christian Pestalozza hatten deshalb vor einem Scheitern des Verbotsantrags gewarnt, „wenn die Innenminister keine weiteren Informationen vorlegen“.

Laut Spiegel wollen die Innenminister dem Gericht nun die Gesamtzahl der eingesetzten V-Leute nennen – offenbar in der Hoffnung, so um die Nennung von Namen herumzukommen. Nach einer internen Aufstellung arbeiteten 30 der insgesamt 210 Landes- und Bundesvorstandsmitglieder der Nationaldemokraten und ihrer Jugendorganisation für die Nachrichtendienste – also jeder Siebte. Laut Spiegel wollen die Minister in ihrem Schriftsatz aber betonen, dass der Anteil der V-Männer in den Führungsgremien nie die 15-Prozent-Marke überschritten habe. Deshalb könne von einer Steuerung der rechtsextremen Partei durch staatliche Organe nicht die Rede sein.

Der Verfassungsrechtler und Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Rupert Scholz (CDU), mahnte gestern, dem Gericht dürften keine Beweise vorenthalten werden. Wenn man, etwa aus nachvollziehbarer Sorge um V-Leute, nicht alles vorlegen wolle, „muss man die Einleitung des Verfahrens überprüfen“, sagte er der Welt am Sonntag. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen warnte in der selben Zeitung vor einer Niederlage „mit schlimmen Folgen: Wenn der Verbotsantrag vor dem Verfassungsgericht scheitert, wäre das ein katastrophaler Persilschein für die NPD.“ Um dies abzuwenden, bleibe nur die Rücknahme des Antrags.

Dem widersprach SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler. Der Antrag werde nicht scheitern, weil die Länder mit vollem Recht die Nennung der Namen verweigerten, erklärte er. Ihre Preisgabe würde die Betroffenen gefährden und den Verfassungsschutz auf Dauer handlungsunfähig machen. Auch Stiegler betonte jedoch: „Die Richter müssen Klarheit darüber haben, dass der Staat keine agents provocateurs eingesetzt und die NPD nicht ferngesteuert hat.“ LKW